«Ich habe es geschafft!»

Sie schwanken zwischen einem HR-Abschluss der beruflichen Weiterbildung und einem Hochschul-Diplom? Wir zeigen Ihnen auf, welche Vorteile Ihnen die 3 anerkannten Titel der HRSE bringen – didaktisch, beruflich und finanziell.

Praxisorientierung

Ab Stufe Berufsprüfung ist Praxiserfahrung im HR-Umfeld eine zwingende Zulassungsbedingung. Dies garantiert Ihnen, dass Sie in vorbereitenden Kursen ausschliesslich auf erfahrene Praktikerinnen und Praktiker treffen, mit denen Sie konkrete Erfahrungen und Fragen realitätsnah diskutieren können.

Kurze oder gar keine Vorbereitungszeiten bis zum Abschluss der Prüfung

Für keine unserer 3 Prüfungen ist der Besuch eines vorbereitenden Kurses zwingend vorgeschrieben. Wer sich sattelfest fühlt oder über sehr gute Praxiserfahrungen verfügt, kann sich auch ohne zeitraubenden Besuch eines Bildungslehrgangs für die Prüfung anmelden.

Kosten und Unterschiede zu akademischen Abschlüssen

Die Prüfungsinhalte und damit auch die Stoffinhalte der vorbereitenden Bildungsangebote orientieren sich an den Bedürfnissen in der gelebten Praxis. Der Fokus des Berufsbildungswegs liegt auf inhaltlichen Schwergewichten – weniger Wichtiges wird auf das Notwendige eingeschränkt.
 

Zudem sind die vorbereitenden Kurse für Prüfungen der Höheren Berufsbildung (im Unterschied zu den akademischen Weiterbildungen) subventioniert: 50 % der Kosten werden nach Abschluss der eidgenössischen Prüfung vom Bund zurückerstattet – unabhängig vom Prüfungserfolg.
 

Für akademische Weiterbildungen (DAS, CAS, MAS) ist in der Regel eine (Berufs-)Matur und meist auch bereits ein Abschluss auf der Tertiärstufe Voraussetzung. Die entsprechenden Weiterbildungsangebote an Fachhochschulen sind umfassender – sowohl zeitlich (z. B. aufwändige Abschlussarbeit) als auch inhaltlich (z. B. Leistungskontrollen), da sie den gesetzlichen Anforderungen an akademische Bildung entsprechen müssen. Der Stoffumfang muss – unabhängig von den Prioritäten in der Praxis – sämtliche Teilaspekte des HR-Fachwissens abdecken. Zudem müssen die Kosten durch Sie und/oder Ihren Arbeitgeber getragen werden.

Eidgenössische Anerkennung der HRSE-Abschlüsse

Der Fachausweis für die Berufsprüfung (HR-Fachfrau/HR-Fachmann) oder das Diplom für die Höhere Fachprüfung (Leiter*in Human Resources) sind überwacht und anerkannt vom Bund (Staatssekretariat für Beruf, Forschung und Innovation (SBFI)). Der Abschluss ist geschützt und darf nur von Inhaberinnen und Inhabern des Fachausweises resp. des Diploms getragen werden.

Quereinsteiger*innen

Wer in der HR-Administration resp. Personalassistenz arbeiten möchte und einen Lehrabschluss (EFZ eines beliebigen Berufs) oder eine Matura besitzt, kann sich nach 2 Jahren allgemeiner Berufserfahrung mit dem Zertifikat qualifizieren. Sie erhöhen damit ihre Chancen, im HR Fuss zu fassen oder zunehmend fachlich qualifiziertere Aufgaben zu übernehmen.

Nach erfolgreichem Abschluss als Personalassistent*in und weiteren 2 Jahren Berufserfahrung spezifisch im HR-Bereich qualifizieren Sie sich dafür, die Berufsprüfung «HR-Fachfrau/HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis» abzulegen.

HR-Leiterinnen und -Leiter mit Gesamtverantwortung kommen zunehmend auch aus anderen Berufen. Personen, die über 6 Jahre erweiterte Führungserfahrung verfügen, können sich an spezialisierten Bildungsinstituten für diese Prüfung weiterbilden und bei HRSE den Abschluss als «Leiter*in Human Resources mit eidg. Diplom» abschliessen. Damit qualifizieren sie sich für eine Führungsfunktion im HR.

«Ich habe Fragen und brauche Rat»

HR-Assistent*in

Prüfungsorganisation
Zertifikatsprüfung

HR-Fachleute

Prüfungsorganisation
Berufsprüfung

Frau Stéphanie Knecht
Frau Laura Sollberger
+41 44 283 46 09
brevet@hrse.ch

Leiter*in Human Resources

Prüfungsorganisation
Höhere Fachprüfung