HR-Fachleute zeichnen sich durch fundiertes HR-Spezialwissen und Berufserfahrung aus. Mit dem eidgenössischen Fachausweis wird ihr Wissen und Können qualifiziert – sie machen einen Karriereschritt nach oben. Die Berufsprüfung HR-Fachfrau/HR-Fachmann gliedert sich in 3 Fachrichtungen mit je spezifischer Vertiefung:

Fachrichtung A

Betriebliches
HR-Management

Vertiefung im HR-Management entlang des gesamten Mitarbeitenden-Zyklus' in den zentralen HR-Prozessen Gewinnung, Arbeitsgestaltung, Beurteilung, Entwicklung, Honorierung und Trennung.
 

Fachrichtung B

Öffentliche
Personalvermittlung
und -beratung

Vertiefung im Betreuungs- und Beratungsprozess für Stellensuchende auf der Basis des AVIG – mit den erforderlichen Grundkenntnissen des betrieblichen HR-Managements.
 

Fachrichtung C

Private
Personalvermittlung
und -verleih

Vertiefung in der Gewinnung der erforderlichen Personalressourcen auf Basis fester oder befristeter Anstellungen sowie Führung von Temporär-Mitarbeitenden und der eigenen Unternehmenseinheit.

Berufsbilder

Die Berufsprüfung ist auf Fachkräfte der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung ausgerichtet, die über gute Kenntnisse des betrieblichen Personalwesens bzw. der Personalvermittlung verfügen.

Prüfungsteile

Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Prüfungsteilen zusammen:

  1. Generalistenwissen Human Resources

  2. Fachlich fundierte Fallbearbeitung

    2.1 Integrierte Fallstudie

    2.2 Präsentation/Fachgespräch

  3. Professionelles Verhalten im Berufsalltag

    3.1 Mini-Cases

    3.2 Reflexion einer Gesprächssituation

Versand Prüfungsresultate

  • Bestandene Prüfung: Sie erhalten die Informationen via Kandidatenportal.

  • Nicht bestandene Prüfung: Sie erhalten die Informationen via Briefpost A+ zugestellt.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung über folgende Vorbildung und Berufspraxis verfügt:

für jede Fachrichtung

a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss und
b) den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung HR-Assistent*in


sowie zusätzlich den Nachweis über
 

für Fachrichtung A: Betriebliches Human Resource Management
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild Betriebliches Human Resource Management Ziffer 1.2) - Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet

für Fachrichtung B: Öffentliche Personalvermittlung und -beratung
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre AVIG-Vollzugs-Praxis (gemäss Berufsbild Öffentliche Personalvermittlung und -beratung Ziffer 1.3) - Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet

für Fachrichtung C: Private Stellenvermittlung und -verleih
c) 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild Ziffer 1.2, 1.3 oder 1.4) – wovon mindestens 1 Jahr Praxis in der Privaten Personalvermittlung und -verleih (gemäss Berufsbild Private Stellenvermittlung und -verleih Ziffer 1.4) - Teilzeitbeschäftigungen unter 100% werden pro rata angerechnet

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen bis zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllen und Ihre Zulassung bereits vor der Anmeldephase geprüft haben möchten, nehmen wir gerne eine Vorabklärung für Sie vor.

Eine Vorabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2-3 Wochen und kostet CHF 70.–.

Bitte beachten Sie, dass ab Beginn der Anmeldefrist (März) keine Vorabklärung mehr für das aktuelle Prüfungsjahr eingereicht werden kann. In diesem Fall bitten wir Sie, sich direkt zur Prüfung anzumelden: Ihre Zulassung wird im Rahmen der Anmeldung geprüft.

Zulassungsvorabklärung

Bitte lesen Sie alle Informationen genau, bevor sie mit der Vorabklärung starten.
 

Checkliste zur Vorabklärung

Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie vor der dem Ausfüllen die Vorabklärung folgende Unterlagen im Format PDF griffbereit haben und laden Sie diese bei "Zusatzangaben" hoch:
 

  • eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss

  • Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung HR-Assistent*in HRSE

  • Arbeitszeugnisse oder -bestätigungen für den Nachweis von 4 Jahren Berufspraxis, davon mind. 2 Jahre qualifizierte HR-Praxis gemäss Berufsbild

  • Lebenslauf

  • Zahlungsbeleg Vorabklärungsgebühr von CHF 70.00
     

Vorabklärungsgebühr

Ihre Zulassung wird erst geprüft, wenn Sie die Gebühr von CHF 70.– bezahlt haben. Bitte laden Sie die Zahlungsbestätigung hoch (Abschnitt Einzahlungsschein oder Online-Zahlungsbeleg).
 

IBAN CH74 0070 0114 8024 3833 6
Schweizerischer Trägerverein für Berufs- und höhere Fachprüfungen in Human Resources
8021 Zürich
 

Zusatzinformationen zu den Zulassungsbedingungen

Die Vorbildung und die Berufspraxis müssen zum Zeitpunkt der Prüfung nachgewiesen werden.
 

  • Die Kandidat*innen müssen in ihrem Tätigkeitsbereich eine Vollzeit-Berufspraxis nachweisen
    Beispiel:
    --> 24 Monate zu 100 %
    oder die gleiche Tätigkeit anteilsmässig auf Teilzeitbasis, z. B.:
    --> 48 Monate zu 50 %

  • Wer über keinen Abschluss im Sinn von Ziff. 3.31 a) verfügt, kann bei der Prüfungskommission ein Zulassungsgesuch einreichen (gemäss Prüfungsordnung, Ziff. 2.21 g).

  • Die Kandidat*innen können pro Prüfungsjahr eine Fachrichtung absolvieren (Ziff. 6.61 der Prüfungsordnung).

  • Die Berufspraxis im Ausland wird wie diejenige in der Schweiz vollumfänglich anerkannt.

  • Praktika werden pro rata temporis zur Berufspraxis angerechnet, wenn sie nach dem Abschluss eines EFZ bzw. einer Matur absolviert wurden.

Prüfungskommission HR-Fachleute

Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachausweiserteilung werden einer Prüfungskommission übertragen. Sie setzt sich aus mindestens 6 Mitgliedern zusammen und wird durch den Vorstand der Trägerschaft für eine Amtsdauer von 3 Jahren gewählt.

Folgende Schulen bieten Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfung für HR-Fachleute an. Für mehr Informationen melden Sie sich bitte direkt bei den entsprechenden Bildungsanbietern.

Filter Toggle
AKAD Business BaselNordwestschweizFachrichtung A
AKAD Business ZürichRegion ZürichFachrichtung A
Akademie St. GallenNordostschweizFachrichtung A, B, C
Art of Formation - Weiterbildung WBAE-LearningFachrichtung A, B, C
BetterStudy Swiss Online EducationE-Learning
(nur Französisch)
Fachrichtung B
AzU AGRegion BernFachrichtung A
Benedict Schulen | BBS-BVS Business Schools
Bern, Luzern, St. Gallen, Zürich
Region Bern
Zentralschweiz
Nordostschweiz
Region Zürich
Fachrichtung A, B, C
Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-UzwilNordostschweizFachrichtung A, B, C
BFB - Bildung Formation Biel-BienneRegion BernFachrichtung A
Bildungszentrum BVS St. GallenNordostschweizFachrichtung A, B, C
Bildungszentrum für Wirtschaft WeinfeldenNordostschweizFachrichtung A, B, C
BWZ Rapperswil-JonaNordostschweizFachrichtung A, B, C
bzbs Berufs- und Weiterbildungszentrum Buchs SargansRegion GraubündenFachrichtung A, B, C
CMA Solutions GmbHNordwestschweiz
E-Learning
Fachrichtung A, B, C
EducAvanti GmbHE-LearningFachrichtung A
eFachausweisE-LearningFachrichtung A, B, C
Feusi Bildungszentrum AG BernRegion BernFachrichtung A, B, C
Feusi Bildungszentrum AG SolothurnNordwestschweizFachrichtung A
GET Kaderschule WinterthurRegion ZürichFachrichtung A, B, C
GET Kaderschule ZugZentralschweizFachrichtung A, B, C
HKV AarauNordwestschweizFachrichtung A, C
ibW Höhere Fachschule SüdostschweizRegion GraubündenFachrichtung A
ipso Bildung AGNordwestschweizFachrichtung A, B, C
Kairos AcademyRegion BernFachrichtung A, B, C
Kaufmännisches Bildungszentrum ZugZentralschweizFachrichtung A
KV Business School ZürichRegion ZürichFachrichtung A, C
KV Luzern BerufsakademieZentralschweizFachrichtung A, C
kv pro AGNordwestschweizFachrichtung A
Lernwerkstatt Olten GmbHNordwestschweiz
E-Learning
Fachrichtung A
Marketing & Management Institute MMIRegion BernFachrichtung A
Minerva AarauNordwestschweizFachrichtung A
Minerva BadenNordwestschweizFachrichtung A
MKS Sargans AGNordostschweiz
Region Graubünden
Fachrichtung A, B, C
MKS Zürich AGRegion ZürichFachrichtung A, B, C
NBW BernRegion Bern
E-Learning
Fachrichtung A, B, C
NBW ZürichRegion Zürich
E-Learning
Fachrichtung A, B, C
SIMAKOM ManagementschuleZentralschweizFachrichtung A
TEKO Schweizerische FachschuleZentralschweizFachrichtung A
Weiterbildungszentrum Kanton LuzernZentralschweizFachrichtung A
Weiterbildungszentrum Rorschach-RheintalNordostschweizFachrichtung A, B, C
Wirtschaftsschule KV WetzikonRegion ZürichFachrichtung A
Wirtschaftsschule KV WinterthurRegion ZürichFachrichtung A
Wirtschaftsschule ThunRegion BernFachrichtung A
WKS KV BildungRegion BernFachrichtung A, B, C
WSF Wirtschaftsschule FiveRegion ZentralschweizFachrichtung A, B, C
zB. Zentrum Bildung BadenNordwestschweizFachrichtung A, B, C

HR-Fachleute in der Fachrichtung betriebliches HR Management unterstützen Führungskräfte im Management des Humankapitals entlang des gesamten Mitarbeitenden-Zyklus' in den zentralen HR-Prozessen Gewinnung, Arbeitsgestaltung, Beurteilung, Entwicklung, Honorierung und Trennung.

Berufsbild

HR-Fachleute mit Fachrichtung Betriebliches HR-Management sind in privaten Unternehmen oder in öffentlich-rechtlichen Organisationen tätig. Je nach Unternehmensgrösse arbeiten sie als Generalist*innen oder als Spezialist*innen. Entsprechend unterscheidet sich ihr spezifisches Arbeitsgebiet:

  • In kleinen und mittleren Unternehmen tragen HR-Fachleute häufig die Verantwortung für alle HR-Belange.

  • In grösseren Organisationen übernehmen HR-Fachleute Teilfunktionen


Zunehmend wird die HR-Arbeit auch geprägt durch die internationale Vernetzung und grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten.
 

Abhängig von der Grösse der Organisation haben HR-Fachleute

  • unterschiedliche interne Ansprechpartner*innen – z. B. Geschäftsleitung, Führungskräfte auf verschiedenen Hierarchiestufen, Mitarbeitende

  • unterschiedliche externe Geschäftspartner – z. B. Behörden, Ausbildungsanbieter, Personaldienstleister, Versicherungen


HR-Fachleute verfügen über ein gutes betriebswirtschaftliches Verständnis. Sie haben solide Betriebskenntnisse und sind vertraut mit dem spezifischen Geschäftsmodell und der Branche, in der sie tätig sind.
 

HR-Fachleute leisten wichtige Beiträge zum Erreichen der strategischen und operativen Ziele des Unternehmens durch ein schonendes Ressourcenmanagement. Sie tragen mit ihrer Personalarbeit zur Wertschöpfung und zur Leistungsfähigkeit ihres Unternehmens bzw. ihrer Organisationseinheiten bei.

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Berufsprüfung für HR-Fachleute findet einmal jährlich statt.
Die Anmeldefrist läuft vom 01. Februar bis zum 22. März 2024.

Generalistenwissen HR (schriftlich)
07. September 2024
Bern, Zürich, Buchs SG
Integrierte Fallstudie (schriftlich BYOD)
12. September 2024
Winterthur
Mündliche Prüfungen
18. - 25. Oktober 2024 (inkl. Samstag)
Fribourg
PrüfungsgebührCHF 1‘200.—
Versand ResultateEnde Woche 46/2024
Schlussfeier6. Dezember 2024
Abschluss und Titel

Alle erfolgreichen Absolvierenden erhalten den eidgenössischen Fachausweis HR-Fachfrau/HR-Fachmann. Diese Urkunde bezeugt, dass die Inhaber*innen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die von einer qualifizierten Fachkraft im betrieblichen Personalwesen bzw. in der öffentlichen oder in der privaten Personalvermittlung verlangt werden. Die Fachausweisinhaber*innen sind berechtigt, folgenden gesetzlich geschützten Titel zu tragen:

HR-Fachfrau/HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis
Fachrichtung Betriebliches Human Resource Management

Als englische Ãœbersetzung wird empfohlen:
HR specialist, Federal Diploma of Higher Education,
Option: Corporate Human Resource Management

Lesen Sie mehr über die erfolgreichen Absolvent*innen und die Statistiken

HR-Fachleute in der Fachrichtung öffentliche Personalvermittlung und -beratung führen und begleiten den Betreuungs- und Beratungsprozess für Stellensuchende auf der Basis des AVIG sowie mit den erforderlichen Grundkenntnissen des betrieblichen HR-Managements.

Berufsbild

HR-Fachleute mit Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung arbeiten als Berater*innen in öffentlich-rechtlichen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Sie orientieren sich an den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) und dessen Ausführungsbestimmungen, um Stellensuchende rasch und dauerhaft wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie leisten dabei auch einen Beitrag an die Beschaffung des notwendigen Humankapitals für private Unternehmen und öffentlich-rechtliche Organisationen. Sie achten auf einen schonenden Umgang mit Ressourcen.
 

Da die HR-Fachleute gemäss Bundesauftrag alle Stellensuchenden unterstützen, sind sie auch mit dem Segment von Personen mit Mehrfach-Problematiken konfrontiert. Die HR-Fachleute koordinieren die eigenen Leistungen mit jenen anderer Institutionen wie Sozialdiensten, Sozialversicherungen, Beratungsstellen sowie Ärzten und Kliniken.

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Berufsprüfung für HR-Fachleute findet einmal jährlich statt.
Die Anmeldefrist läuft vom 01. Februar bis zum 22. März 2024.

Generalistenwissen HR (schriftlich)
07. September 2024
Bern, Zürich, Buchs SG
Integrierte Fallstudie (schriftlich BYOD)
12. September 2024
Winterthur
Mündliche Prüfungen
21. Oktober 2024
Fribourg
PrüfungsgebührCHF 1‘200.—
Versand ResultateEnde Woche 46/2024
Schlussfeier6. Dezember 2024
Abschluss und Titel

Alle erfolgreichen Absolvierenden erhalten den eidgenössischen Fachausweis HR-Fachfrau/HR-Fachmann. Diese Urkunde bezeugt, dass die Inhaber*innen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die von einer qualifizierten Fachkraft im betrieblichen Personalwesen bzw. in der öffentlichen oder in der privaten Personalvermittlung verlangt werden. Die Fachausweis-Inhaber*innen sind berechtigt, folgenden gesetzlich geschützten Titel zu tragen:

HR-Fachfrau/HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis
Fachrichtung Öffentliche Personalvermittlung und -beratung

Als englische Ãœbersetzung wird empfohlen:
HR specialist, Federal Diploma of Higher Education,
Option: Personnel Placement and Consultation

Lesen Sie mehr über die erfolgreichen Absolvent*innen und die Statistiken

HR-Fachleute in der Fachrichtung private Personalvermittlung und -verleih unterstützen ihre Kund*innen bei der Gewinnung der erforderlichen Personalressourcen auf der Basis fester oder befristeter Anstellungen und übernehmen Verantwortung in der Führung von Temporär-Mitarbeitenden und der eigenen Unternehmenseinheit.

Berufsbild

HR-Fachleute mit Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih arbeiten bei privatrechtlichen Personalvermittlungen oder im Personalverleih. Sie bieten Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Organisationen Dienstleistungen bei der zeitgerechten Beschaffung des für den Unternehmenserfolg notwendigen Humankapitals in der geforderten Qualität und Quantität. Sie handeln dabei im Rahmen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih. Die primären Ansprechpartner sind die Auftraggeber*innen bzw. personalsuchende Unternehmen, die stellensuchenden Kandidat*innen sowie die ihnen unterstellten Stamm- und Temporär-Mitarbeitenden.
 

Mit dem Aufbau und der Pflege eines stabilen Kundennetzwerks tragen die HR-Fachleute entscheidend zum Unternehmenserfolg bei.

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Berufsprüfung für HR-Fachleute findet einmal jährlich statt.
Die Anmeldefrist läuft vom 01. Februar bis zum 22. März 2024.

Generalistenwissen HR (schriftlich)
07. September 2024
Bern, Zürich, Buchs SG
Integrierte Fallstudie (schriftlich BYOD)
12. September 2024
Winterthur
Mündliche Prüfungen
21. Oktober 2024
Fribourg
PrüfungsgebührCHF 1‘200.—
Versand ResultateEnde Woche 46/2024
Schlussfeier6. Dezember 2024


Abschluss und Titel

Alle erfolgreichen Absolvierenden erhalten den eidgenössischen Fachausweis HR-Fachfrau/HR-Fachmann. Diese Urkunde bezeugt, dass die Inhaber*innen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die von einer qualifizierten Fachkraft im betrieblichen Personalwesen bzw. in der öffentlichen oder in der privaten Personalvermittlung verlangt werden. Die Fachausweis-Inhaber*innen sind berechtigt, folgenden gesetzlich geschützten Titel zu tragen:

HR-Fachfrau/HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis
Fachrichtung Private Personalvermittlung und -verleih

Als englische Ãœbersetzung wird empfohlen:
HR specialist, Federal Diploma of Higher Education,
Option: Private Personnel Recruitment and Temporary Staffing

Lesen Sie mehr über die erfolgreichen Absolvent*innen und die Statistiken

Hier können Sie ehemalige schriftliche Prüfungsserien (Aufgaben ohne Lösungen) zu Übungszwecken herunterladen. Frühere Prüfungen sowie Lösungen werden nicht angeboten.

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Erfolgsstory

Clara Guthmann
Clara Guthmann

HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis

«Selbstvertrauen ist der Schlüssel zum Erfolg»

«Ich habe Fragen und brauche Rat»

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